Teilnahmebedingungen Besuch ASL und Mitgliederversammlung

Nach der Anmeldung ist eine Teilnahmegebühr gemäß der ausgewählten Anzahl von Übernachtungen und dem Alter bis zum 30. Juli 2022 ausschließlich auf folgendes Konto zu überweisen. Als Betreff bitte „Besuch ASL“ + deinen Namen angeben, damit wir es zuordnen können.

BLZ:100 100 10
Kto-Nr:542 576 100
IBANDE52100100100542576100
BICPBNKDEFF

Stornierung
Aufgrund der kurzfristigen Natur der Anmeldung ist leider keine kostenfreie Stornierung möglich und es wird auch bei Nichtantritt des Besuchs der volle Betrag fällig. Sofern allerdings jemand anders deinen Platz einnehmen kann, erstatten wir dir das Geld natürlich zurück.

Datenschutz
Zur Durchführung des Ehemaligen-Treffens müssen personenbezogene Daten der TeilnehmerInnen erhoben werden. Diese werden elektronisch gespeichert und sind den Organisatoren zugänglich. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, falls dies zur Durchführung des Treffens notwendig ist. Eine kommerzielle Nutzung der Daten erfolgt nicht.

Infektionsschutz
Die Teilnahme am Treffen kann verwehrt werden, wenn Teilnehmende zum Zeitpunkt der Anreise Symptome von Covid-19 zeigen, in einem Zeitraum von 14 Tagen vor der Anreise wissentlich Kontakt zu infizierten Personen hatten oder anderen zum Zeitpunkt des Treffens geltenden Infektionsschutz-Regularien nicht entsprechen. Den Organisatoren ist es jederzeit gestattet, Teilnehmende auf Symptome von Infektionskrankheiten zu prüfen (z. B. Fieber messen). Teilnehmende können aus Gründen des Infektionsschutzes jederzeit nachhause geschickt werden. Verpassen Teilnehmende das Treffen aufgrund einer der in diesem Absatz genannten Regelungen vollständig oder teilweise, besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung oder teilweise Rückzahlung des Teilnahmebeitrags.

Sonstiges
Die TeilnehmerInnen sind dazu verpflichtet, für eine eigene Krankenversicherung Sorge zu tragen.
Die Organisatoren haften nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Eigentum der TeilnehmerInnen während des Ehemaligen-Treffens oder während des Transports.
TeilnehmerInnen, die fortwährend das soziale Leben des Treffens stören, können ohne Erstattung der Teilnahmegebühr nach Hause geschickt werden.
Die Organisatoren können für Unregelmäßigkeiten in Dienstleistungen Dritter nicht haftbar gemacht werden. Dazu zählt auch der Verlust von Postsendungen.

Der Gerichtsstand ist Berlin.